Strafrecht
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- 10.1628/002268815X14253136264713
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Der BGH sieht in § 315b StGB ein »opferloses« Delikt und lehnt im Falle eines vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr die Möglichkeit einer Strafmilderung aufgrund eines Täter-Opfer-Ausgleichs ab. Johannes Kaspar (JZ 2015, 312) kritisiert die § 46a Nr. 1 StGB einschränkenden Tendenzen der Rechtsprechung für Fälle »unecht opferloser« Delikte wie den vorliegenden, in denen es auch eine von der Tat betroffene Person gibt, und erörtert weitere umstrittene Konstellationen der Anwendbarkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs.