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Strafrecht

Section: Rulings
Volume 71 (2016) / Issue 2, pp. 103-106 (4)
Published 09.07.2018
DOI 10.1628/002268816X14507812326855
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  • 10.1628/002268816X14507812326855
Summary
Ein Massaker, bei dem im Jahr 1994 mindestens 400 Angehörige der Volksgruppe der Tutsi in Ruanda getötet wurden, ist Gegenstand der Entscheidung, in welcher der BGH im Sinne der Revision des Generalbundesanwalts eine Mittäterschaft des Angeklagten zum Völkermord für gegeben hält. Boris Burghardt (JZ 2016, 106) stimmt dem ebenso zu wie den Ausführungen zur erforderlichen Völkermordabsicht. Jedoch sei der Gesetzgeber gefordert, die zwingende Rechtsfolge der lebenslangen Freiheitsstrafe in einigen Tatbeständen des VStGB abzuschaffen.