Strafrecht
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- 10.1628/002268817X14944903811831
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Die Entscheidung des BGH zu § 266 StGB hat einen Fall im Umfeld der Finanzmarktkrise des Jahres 2008 zum Gegenstand. Jedoch geht es nicht um die Frage der Strafbarkeit von Bankmanagern wegen des Eingehens (zu) hoher Risiken, sondern um eine fehlgeschlagene Transaktion zur (zumindest aufsichtsrechtlich relevanten) Risikominimierung. Michael Kubiciel (JZ 2017, 585) kritisiert den dogmatischen Ansatz des Senats, der eine weitgehende Akzessorietät des Merkmals der Pflichtverletzung zu § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG bei gleichzeitiger Verlagerung der Auslegungsfragen in dessen Tatbestand annimmt, und sieht überdies einen weiteren Schritt in Richtung einer Normativierung des Vermögensschadens.