Strafrecht
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- 10.1628/002268817X14991633599638
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Der BGH setzt sich in dem entschiedenen Fall eines Angriffs auf eine Taxifahrerin mit den Stimmen aus dem Schrifttum, die angesichts der exorbitanten Strafdrohung eine restriktive Auslegung des »räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer« fordern, einmal mehr nicht auseinander. Alexander Baur (JZ 2017, 742) erörtert die in der Begründung nicht behandelten Fragestellungen und befürwortet eine am Schutzzweck ausgerichtete Restriktion des § 316a StGB, die auf potentielle Unfallgefahren abstellt.