Clara Günzl
Subsumtionsautomaten und -maschinen
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- 10.1628/jz-2019-0039
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Subsumieren ist die zentrale Arbeitstechnik moderner Juristen. Doch die Bezeichnung als »Subsumtionsautomat« stößt auf Ablehnung. Nach verbreiteter Auffassung handelt es sich bei der Automaten-Metapher um einen von der sogenannten Freirechtsbewegung im frühen 20. Jahrhundert eingeführten Topos. Der Beitrag stellt hingegen ältere Quellen aus unterschiedlichen Kontexten vor, die eine deutlich frühere Skepsis gegenüber maschinenmäßiger Gesetzesanwendung belegen. »Subsumtionsautomaten« sind also schon länger verpönt. Als vorwurfsvolle Bezeichnung der Rechtspraxis irgendeiner Epoche eignen sie sich deshalb noch lange nicht.