Bernd-Dieter Meier
Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung im Strafrecht
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- 10.1628/002268815X14256433262262
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Durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. 10. 1994 wurde § 46a StGB in das Sanktionssystem des allgemeinen Strafrechts eingefügt, das Gesetz trat am 1. 12. 1994 in Kraft. Zwanzig Jahre später ist es Zeit für eine Bestandsaufnahme: Haben sich die Erwartungen erfüllt? Welche Bedeutung haben der Täter-Opfer-Ausgleich und die Schadenswiedergutmachung in der Praxis erlangt und welche Probleme sind bei der Anwendung der Vorschrift aufgetreten. Um die Bedeutung auszuloten, die § 46a StGB im Sanktionssystem zukommt, ist auch zu fragen, inwieweit sich die stärkere Berücksichtigung der Wiedergutmachungsinteressen des Opfers überhaupt mit den Aufgaben des Strafrechts vereinbaren lässt.