Matthias Jahn, Elena Geck
Tagebuchfall revisited – Der Bundesgerichtshof, die Gedankenfreiheit und ein Selbstgespräch im Auto
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- 10.1628/002268812800785472
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Der 2. Strafsenat des BGH (JZ 2012, 582, in diesem Heft) schreibt in seinem Urteil nicht nur eine Entscheidung von 2005 zur akustischen Überwachung eines Krankenzimmers fort. Vielmehr rehabilitiert er auch den wegen Stimmengleichheit »unterlegenen« verfassungsdogmatischen Ansatz im berühmten Tagebuchfall des BVerfG. Das Gericht ordnet nunmehr das nichtöffentliche Selbstgespräch des Beschuldigten in dessen PKW dem absoluten Kernbereich privater Lebensgestaltung zu. Es hält konsequenterweise die aufgrund der heimlichen Aufzeichnung gewonnenen Erkenntnisse für unverwertbar. Dies kann – und sollte – wegweisend für eine grundrechtssensible Fortentwicklung der Dogmatik der selbstständigen Beweisverwertungsverbote sein, nicht nur im Strafprozess.