Andreas Christians, Michael Liepin
The Consequences of Digitalization for German Civil Law from the National Legislator's Point of View
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- 10.1628/186723717X15069451170900
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Die Digitalisierung bleibt auch für das deutsche Zivilrecht nicht folgenlos. Aus Sicht des nationalen Gesetzgebers gibt sie schon jetzt in einigen Punkten Anlass für gesetzgeberische Maßnahmen, etwa im Zusammenhang mit Haftungsfragen beim Einsatz autonomer Systeme. Gleichwohl ist das deutsche Zivilrecht gut gerüstet, den gegenwärtigen Herausforderungen der digitalen Welt gerecht zu werden. Dies gilt insbesondere für die rechtliche Behandlung von (digitalen) Daten, auch wenn das geltende Recht ein »Dateneigentum« oder ein anderes absolutes Recht an Daten nicht kennt. Die vorhandenen Regelungen bilden ein hinreichend geschlossenes System zum Schutz von Daten. Ebenso wenig bestehen mit Blick auf den Handel von Daten oder die Zwangsvollstreckung in Speichermedien bzw. Datenbestände Regelungslücken, deren Schließung durch den Gesetzgeber geboten ist. Zu diesem Schluss gelangt eine von der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder eingerichtete Arbeitsgruppe, die einen Bericht zu den Auswirkungen der Digitalisierung auf das deutsche Zivilrecht vorgelegt hat. Der Beitrag skizziert die in dem Bericht niedergelegten Ergebnisse und Empfehlungen an den Gesetzgeber, wobei ein besonderer Fokus auf die Frage der Rechtsqualität von Daten gelegt wird.