Björn Schiffbauer
Über Freiheit und Verbote von Vereinigungen
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- 10.1628/jz-2019-0040
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Das BVerfG (JZ 2019, 144, in diesem Heft) hat sich in seiner Entscheidung, die zur Aufrechterhaltung dreier Vereinigungsverbote führte, umfassend mit Art. 9 Abs. 1 und Abs. 2 GG befasst. Das Urteil verdient überwiegend Zustimmung. Zu bedauern ist jedoch, dass die Gelegenheit ungenutzt blieb, die drei Vereinigungsverbotsgründe des Art. 9 Abs. 2 GG in ein dogmatisch stringentes Verhältnis zu setzen. Dazu soll im Folgenden ein Beitrag geleistet werden.