Klaus Bartels
Umstellung des Bereicherungsausgleichs für Fälle nachteilsfreier Eingriffe in subjektive Rechte
Published in German.
- article PDF
- available
- 10.1628/acp-2024-0002
Summary
Authors/Editors
Reviews
Summary
Nach beinahe einmütiger Ansicht gilt heute: Gerät ein Verhalten mit dem Zuweisungsgehalt eines subjektiven Rechts in Widerspruch, ohne dass der Eingreifende für das dadurch Erlangte einen Behaltensgrund vorweisen kann, so steht dem betroffenen Rechtsinhaber gegen den Eingreifenden die Kondiktion zu (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB). Die lautet meist, aber keineswegs immer auf Wertersatz (§ 818 Abs. 2 Alt. 1 BGB).