Lars Brocker
Uneidliche Falschaussage und Meineid vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss
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- 10.1628/002268811796449021
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Der Beitrag zeigt Umfang und Grenzen der Strafbarkeit einer Falschaussage vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen nach §§ 153, 154 StGB auf und untersucht die durch den neu eingefügten § 162 Abs. 2 StGB bedingten Folgen für die Strafbarkeit des Meineids vor Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente, verbunden mit einem konkreten Gesetzesvorschlag zur Neufassung des § 162 Abs. 2 StGB.