Joachim Rückert
Unrecht durch Recht – zum Profil der Rechtsgeschichte der NS-Zeit
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- 10.1628/002268815X14380730634090
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Eine rechtshistorische Gesamtdarstellung zur NS-Zeit fehlt auch nach nun zwei Generationen. Die Zeit der Zeitgeschichte ist aber längst gekommen. Das zeigt die Fülle der freilich sehr vergangenheitspolitisch getränkten Forschung. Im Zentrum meiner Zwischenbilanz stehen daher die Synthesen und Narrative. Nach einigen Wissensgrundlagen zum historischen Ort des Nationalsozialismus geht es um seine Theorie und Ideologie. Die wichtigsten Deutungsmuster vom »Faschismus« bis zum »Unrechtsstaat« führen auf die offenbar so sehr verführerische Erkenntnisweise und Denkstruktur der NS-Ideologie als Heilslehre und Herrschaftsideologie. In der rechtlichen Umsetzung verfolgte man eine raffinierte, hochwirksame Doppelstrategie.