Jens Prütting, Tom Wolk
Unschärfen im Umgang mit der streng formalen Betrachtungsweise
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- 10.1628/jz-2022-0345
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Wo verschiedene Rechtsgebiete aufeinandertreffen, ergeben sich bisweilen schwierige Rechtsfragen, deren Beantwortung sich einer schematischen Lösung entzieht. Von besonderem Interesse für das jüngere Medizinrecht ist dabei die Schnittstelle von Sozialversicherungs- und Strafrecht, die durch die »streng formale Betrachtungsweise« des BSG und deren Inbezugnahme durch den BGH geprägt wird, und zu der auch das BVerfG unlängst erneut Stellung genommen hat. Der folgende Beitrag legt diese Zusammenhänge offen und ordnet die Rechtsprechung kritisch ein.