Dan Wielsch
Verantwortung von digitalen Intermediären für Rechtsverletzungen Dritter
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- 10.1628/zge-2018-0002
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Die Bestimmung der Verantwortlichkeit von Intermediären ist eine zentrale Frage für die Rechtsverfassung von digitaler Kommunikation. Intermediäre konstituieren die Öffentlichkeit sowohl von Werken wie von personenbezogenen Informationen. Durch ihre technologische Funktion üben sie faktische Zugangskontrolle aus und entscheiden damit über die effektive Wahrnehmbarkeit der Freiheitsrechte von Dritten. Aus diesem Umstand erwächst nach europäischem Recht eine Verantwortung zur Vermittlung effektiven Rechtsschutzes gegen rechtswidrige Mitteilungshandlungen. Intermediäre sind zur mehrseitigen grundrechtskonformen Zugangsregulierung verpflichtet. Zur Berücksichtigung der Mehrseitigkeit der dabei entstehenden Schutzpflichten eignet sich im deutschen Recht das Konzept der Verkehrspflichten. Es verklammert die bereichsspezifischen Dogmatiken der Providerhaftung von Werk- und Persönlichkeitsschutz und integriert sie in das System des allgemeinen Deliktsrechts. Die Konkretisierung der Verkehrspflichten hat sich an der Funktion des Intermediärs im Medium zu orientieren und insbesondere auch die Interessen der Nutzer einzubeziehen. Das vorgeschlagene Haftungskonzept ist um die Entwicklung einer netzadäquaten Rechtsmethodik zu ergänzen. Es verweist zudem auf den Zusammenhang von privater und staatlicher Verantwortung unter Bedingungen gesteigerter Unsicherheit über die Schadensgrenze privaten Handelns angesichts der Entwicklung neuer sozialer Institutionen.