Stefan Talmon
Verbraucherschutz trifft Völkerrecht
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- 10.1628/jz-2020-0348
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In einer politisch brisanten Entscheidung (JZ 2020, 1064, in diesem Heft) hat der EuGH die Praxis bestätigt, dass Lebensmittel aus von Israel völkerrechtswidrig besetzten Gebieten mit »israelische Siedlung« zu kennzeichnen sind. Den Verbrauchern solle dadurch die Möglichkeit gegeben werden, Kaufentscheidungen unter »Wahrung des Völkerrechts« zu treffen. Der EuGH greift dabei nicht nur für die Auslegung des Sekundärrechts auf das Völkerrecht zurück, sondern – insoweit bedenklich – auch für die Bestimmung der Ziele desselben.