Benjamin Lahusen
Verdinglichung durch Datenschutz
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- 10.1628/acp-2021-0002
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Die juristische Einordnung unkörperlicher Güter ist traditionell umstritten. Zuletzt war es der Prozess der Digitalisierung, der entsprechende Reflexionen notwendig gemacht hat. Dabei ging es unter anderem um die Frage, inwieweit Daten sachenrechtlichen Regelungen unterworfen werden können. Der Beitrag versucht sich an einer Klärung dieser Frage, nimmt dies aber auch zum Anlass, das Verhältnis von Schuld- und Sachenrecht einer grundlegenden Revision zu unterziehen.