Klaus Ferdinand Gärditz
Verfassungsfeindliche Betätigung durch Diffamierung und Delegitimierung demokratisch gewählter Staatsorgane als Dienstvergehen
Section: Anmerkung: Verfassungsrecht. Verwaltungsrecht
Volume 78 (2023) /
Issue 23,
pp. 1082-1087
(6)
Published 30.11.2023
Published in German.
- article PDF
- available
- 10.1628/jz-2023-0340
Summary
Authors/Editors
Reviews
Summary
Der 2. Wehrdienstsenat des BVerwG hat eine Leitentscheidung getroffen, unter welchen Voraussetzungen die Diffamierung und Delegitimierung demokratisch gewählter Staatsorgane als verfassungsfeindliche Betätigung und damit als Dienstvergehen zu bewerten ist. Der Senat begegnet insoweit politischen Delegitimierungsstrategien, die sich nicht eindeutig tradierten Schablonen des Rechts- oder Linksextremismus zuordnen lassen. Ein markantes Merkmal dieses Phänomens sind Falschbehauptungen, Verschwörungstheorien und fabrizierte Wahrheiten (»alternative facts«). Klaus Ferdinand Gärditz stimmt der Entscheidung zu und ordnet sie in einen breiteren Kontext auch des Verfassungsschutzrechts ein.