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Cover of: Verfassungsgericht ist nicht gleich Verfassungsgericht
Matthias Jestaedt

Verfassungsgericht ist nicht gleich Verfassungsgericht

Section: Aufsätze
Volume 74 (2019) / Issue 10, pp. 473-482 (10)
Published 14.05.2019
DOI 10.1628/jz-2019-0176
Published in German.
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  • 10.1628/jz-2019-0176
Summary
Der »europäische Verfassungsgerichtsverbund« hebt nicht nur die Rolle der europäischen Höchstgerichte (EuGH und EGMR) im Verhältnis zu den Verfassungsgerichten der Mitglied- bzw. Vertragsstaaten hervor, sondern ist gleichermaßen Ausdruck und Folge einer wechselseitigen Kenntnisnahme und eines Zusammenrückens der nationalen Verfassungsgerichte untereinander. Wie weit diese aber noch nach Selbstverständnis, Stellung und Stil auseinanderliegen, kann an einem Vergleich von französischem Conseil constitutionnel und deutschem Bundesverfassungsgericht, die beide demselben Grundmodell von Verfassungsgerichtsbarkeit folgen, eindrucksvoll studiert werden.