Verfassungsrecht
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- 10.1628/002268811796011909
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Das Urteil des BVerfG ist insbesondere wegen der Ausführungen zur Grundrechtsbindung von Unternehmen, die von der öffentlichen Hand beherrscht werden, bemerkenswert. Christoph Enders (JZ 2011, 577) weist auf Unstimmigkeiten in der Begründung hinsichtlich des Zusammenspiels von privatrechtlichen Handlungsinstrumenten und öffentlich-rechtlichem Versammlungsrechtsregime hin und sieht insoweit die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung.