Verfassungsrecht
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- 10.1628/002268811797906374
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Die Ausweitung parlamentarischer Mitspracherechte ist nicht die einzige Neuerung des BVerfG-Urteils zum Euro-Rettungsschirm. Karlsruhe nutzt das Verfahren zur Konkretisierung absoluter Integrationsgrenzen. Daniel Thym (= JZ 2011, 1011) verdeutlicht die Folgen für künftige Reformvorhaben und bedauert das Schweigen des BVerfG zur Vereinbarkeit des Rettungsschirms mit dem Unionsrecht.