Verfassungsrecht
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- 10.1628/002268812801325002
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Das BVerfG hält die Übertragung von Aufgaben des Maßregelvollzugs auf private Träger in Form der Beleihung im Hinblick auf den Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG für zulässig. Christian Waldhoff (JZ 2012, 683) sieht darin die erste grundlegende Entscheidung des Gerichts zu Bedingungen und Grenzen von Privatisierungen unter Einräumung der Befugnis, physischen Zwang auszuüben, auch wenn die Fallkonstellation viele Besonderheiten aufweise und der Senat staatstheoretische Kategorien wie Gewaltmonopol und Staatsaufgabenlehre eher indirekt anspreche.