Verfassungsrecht
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- 10.1628/002268815X14225509535034
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Das BVerfG verdeutlicht seine Rechtsprechung zum Recht kirchlicher Einrichtungen, von ihren Mitarbeitern auch die Einhaltung kirchlicher Pflichten zur Lebensführung zu verlangen. Nach Auffassung von Claus Dieter Classen (JZ 2015, 199) war im konkreten Fall die Entlassung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses nach kirchenrechtlich unzulässiger Wiederverheiratung wohl zulässig, nicht überzeugend seien hingegen die im Beschluss zum Ausdruck gebrachten Anforderungen an eine kirchliche Einrichtung sowie das völlige Übergehen des unionsrechtlichen Antidiskriminierungsrechts. Stephan Rixen (JZ 2015, 202) weist auf die wirtschaftliche Dimension und die Funktion der kirchlichen Krankenhäuser im Rahmen der Gesundheitsfürsorge des Staates hin. Im Übrigen bleibe abzuwarten, wie die Arbeitsgerichte die Gesamtabwägung mit den Interessen des Arbeitnehmers konkretisieren werden.