Verfassungsrecht
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- 10.1628/002268817X14876841611531
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Das BVerfG hat die Bundesregierung darin bestätigt, die sogenannten Selektorenlisten, anhand derer der Bundesnachrichtendienst für den amerikanischen Geheimdienst NSA Telekommunikationsinhalte durchsucht hat, dem zur Aufklärung eingesetzten parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorzuenthalten. Christoph Möllers (JZ 2017, 271, in diesem Heft) sieht in den Ausführungen des Senats ein Verwischen der tradierten Begrenzungen des parlamentarischen Auskunftsrechts und kritisiert, dass das Gericht es der Bundesregierung im Ergebnis gestatte, sich auf Grundlage nicht nachprüfbarer Behauptungen selbst von der parlamentarischen Kontrolle freizustellen.