Verfassungsrecht
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- 10.1628/002268817X15028972146506
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Kurz bevor infolge einer unerwarteten politischen Dynamik die »Ehe für alle« im Bundestag beschlossen wurde, hat das BVerfG einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zwingen wollte, über entsprechende Gesetzentwürfe aus den Jahren 2013 bis 2015 zu beschließen. Diese waren im Ausschuss über 30-mal vertagt worden. Arne Pilniok (JZ 2017, 890) analysiert die Begründung des Beschlusses kritisch vor dem Hintergrund einer generell problematischen verfassungsgerichtlichen Maßstabsbildung im Staatsorganisationsrecht.