Verfassungsrecht
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- 10.1628/002268817X15099793474099
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Der Geschichte des Spannungsverhältnisses zwischen parlamentarischen Informationsrechten und Geheimhaltungsbedürfnissen im Bereich sicherheitsbehördlichen Handelns fügt die Entscheidung des BVerfG ein neues Kapitel hinzu. In dem Organstreitverfahren ging es um den Einsatz von V-Leuten durch die Nachrichtendienste im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat im Jahr 1980. Jelena von Achenbach (JZ 2017, 1170) kritisiert die Annahme eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses für Informationen über verdeckte Quellen durch den Senat, der damit staatliche Sicherheitsgewährleistung über die Demokratie stelle.