Verfassungsrecht. Europarecht
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- 10.1628/002268814X13942157154269
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Der Zweite Senat des BVerfG hält das sogenannte OMT-Programm der Europäischen Zentralbank über den Ankauf von Staatsanleihen für unionsrechtswidrig und beschließt – erstmals – eine Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH. Werner Heun (JZ 2014, 331, in diesem Heft) widerspricht dem BVerfG in allen zentralen Punkten.