Verfassungsrecht. Gesellschaftsrecht
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- 10.1628/002268812803757803
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Die Entscheidung des Ersten Senats zum sogenannten Delisting dreht sich um die Reichweite des Art. 14 GG im Recht der Aktiengesellschaft sowie um das Verhältnis von Verfassungs- und Fachgerichtsbarkeit bei der richterlichen Rechtsfortbildung. Anne Sanders (JZ 2012, 1070) konstatiert in beiden Punkten eine Tendenz der Entscheidung zur verfassungsrechtlichen bzw. verfassungsgerichtlichen Zurückhaltung.