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Verfassungsrecht. Strafprozessrecht

Section: Rulings
Volume 71 (2016) / Issue 22, pp. 1113-1116 (4)
Published 09.07.2018
DOI 10.1628/002268816X14762755427511
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  • 10.1628/002268816X14762755427511
Summary
Das BVerfG war zum wiederholten Mal mit der Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls befasst. Der Beschwerdeführer rügte eine Verkennung des Grundsatzes der Selbstbelastungsfreiheit und damit einhergehend eine Verletzung des Art. 1 Abs. 1 GG als Teil der deutschen Verfassungsidentität. Klaus Ferdinand Gärditz (JZ 2016, 1116) stimmt der Nichtannahme-Entscheidung zu, die sich durch eine konstruktive Zurückhaltung beim Umgang mit der Großformel Menschenwürde auszeichne.