Verfassungsrecht. Strafprozessrecht
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- 10.1628/002268816X14762755427511
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Das BVerfG war zum wiederholten Mal mit der Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls befasst. Der Beschwerdeführer rügte eine Verkennung des Grundsatzes der Selbstbelastungsfreiheit und damit einhergehend eine Verletzung des Art. 1 Abs. 1 GG als Teil der deutschen Verfassungsidentität. Klaus Ferdinand Gärditz (JZ 2016, 1116) stimmt der Nichtannahme-Entscheidung zu, die sich durch eine konstruktive Zurückhaltung beim Umgang mit der Großformel Menschenwürde auszeichne.