Verfassungsrecht. Strafrecht
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- 10.1628/002268811796366889
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In einem Kammerbeschluss hat sich das BVerfG ein weiteres Mal mit der Verurteilung eines Teilnehmers einer Sitzblockade wegen Nötigung auseinandergesetzt. Werner Offenloch (JZ 2011, 688) hält den Beschluss für nicht von der Kompetenznorm des § 93c BVerfGG gedeckt, auch wenn eine gewisse Kontinuität hinsichtlich der grundsätzlichen Unzulänglichkeiten der Blockade-Rechtsprechung des Gerichts gegeben sei.