Michael Goldhammer
Verfassungsrecht. Urheberrecht
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- 10.1628/002268816X14707554928375
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Um den Ausgleich von Kunstfreiheit und Urheberrecht bzw. Tonträgerherstellerrecht geht es in der nachfolgenden Entscheidung des BVerfG zum sogenannten Sampling, bei dem Sequenzen aus anderen Musikstücken in neue Produktionen übernommen werden. Michael Goldhammer (JZ 2016, 904) stimmt dem Urteil, das der Kunstfreiheit größeres Gewicht beimisst als zuvor der Urheberrechtssenat des BGH, zu, plädiert aber für Zurückhaltung bei der (weiteren) Konstitutionalisierung des Urheberrechts.