Verfassungsrecht. Verwaltungsrecht
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- 10.1628/002268817X14954664428986
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Das BVerwG hat zum einen erörtert, inwiefern urheberrechtliche Aspekte Ansprüchen aus dem Informationsfreiheitsgesetz entgegenstehen können. Zum anderen hat es entschieden, dass der Bundestag hinsichtlich der Ausarbeitungen seiner Wissenschaftlichen Dienste informationspflichtig i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG ist. Martin Morlok und Moritz Kalb (JZ 2017, 670, in diesem Heft) halten eine differenziertere Betrachtung im Sinne einer stärkeren Berücksichtigung des Schutzes der parlamentarischen Willensbildung für notwendig und kritisieren insofern auch die vom Bundestag inzwischen getroffene Regelung.