Wolfgang Mitsch
Vermögensschaden und Strafzumessung beim Subventionsbetrug
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- 10.1628/jz-2024-0286
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Der 5. Strafsenat des BGH beschäftigt sich in seiner Entscheidung ausführlich mit der Bestimmung des (Vermögens-)Schadens beim Subventionsbetrug, wobei diese Frage in dem zugrunde liegenden Fall lediglich als maßgeblicher Aspekt der Strafzumessung im Rahmen des § 264 StGB zu erörtern war. Wolfgang Mitsch kritisiert die Entscheidung, insbesondere soweit der Senat tatsächlich erbrachte, dem Subventionszweck entsprechende Leistungen des Subventionsnehmers generell nicht (mehr) schadensmindernd berücksichtigen möchte, wenn kein Anspruch auf die Subvention bestanden hat.