Christian Peter Hille
Verwässerung im US-amerikanischen Markenrecht aus rechtsvergleichender und ökonomischer Perspektive
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- 10.1628/zge-2021-0012
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Der Kern des Markenschutzes besteht in dem Schutz der Herkunftsfunktion der Marke. Nicht anders sah die Situation in den Vereinigten Staaten von Amerika aus, wo die Verwechslungsgefahr (likelihood of confusion), anders als im Unions- und harmonisierten deutschen Markenrecht, sogar bei Produkt- und Zeichenidentität zu prüfen ist. Gleichwohl haben die Rechtsordnungen auf beiden Seiten des Atlantiks den Bedürfnissen der Wirtschaftspraxis folgend Wege entwickelt, um Marken auch außerhalb dieses Bereiches, insbesondere gegen Verwässerungen des werblichen Kommunikationswertes zu schützen. In Deutschland wurde lange der Weg über das Lauterkeitsrecht gewählt, bis der Bekanntheitsschutz im Zuge der Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union Eingang in das Markengesetz fand. Im US-amerikanischen Recht übernimmt die umstrittene und mittlerweile in 15 U. S. C. § 1125(c) kodifizierte Lehre von der Verwässerung (dilution doctrine) diese Aufgabe. Der Beitrag stellt die Lehre der Verwässerung, die in der US‑amerikanischen Rechtsgeschichte verschlungene Pfade genommen hat, in ihrer historischen Entwicklung (A.) sowie genauen Ausgestaltung dar (B.) und wirft anschließend die Frage nach ihrer Rechtfertigung auf (C.). Dabei zeigt sich zum einen eine historische Verbindungslinie zum deutschen Recht - tatsächlich beruht der US‑amerikanische Verwässerungsschutz auf einem deutschen Vorbild - zum anderen aber wird in einer rechtsvergleichenden Betrachtung der Frage nachgegangen, welche Begründungsansätze die deutsche und die US‑amerikanische Rechtsordnungen gewählt haben und wie sich diese auf die konkreten Ergebnisse auswirken (D.).