Völkerrecht. Staatshaftungsrecht
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- 10.1628/002268817X14912057618868
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Der BGH verneint in seiner ausführlich begründeten Entscheidung die Anwendbarkeit des Amtshaftungsrechts bei militärischen Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Kirsten Schmalenbach (JZ 2017, 425) stimmt dem Urteil im Ergebnis zu, bedauert aber, dass der Senat die Frage der Passivlegitimation der Bundesrepublik Deutschland – der Einsatz erfolgte unter operativer Führung der NATO mit Mandat des UN-Sicherheitsrats – offen lässt, und erörtert mögliche Entschädigungsansprüche nach humanitärem Völkerrecht.