Christian Hillgruber
Vom souveränen Nationalstaat zur souveränen Europäischen Union? – Souveränitätsverlagerung durch supranationale Rechtsprechung
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- 10.1628/jz-2022-0194
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Der EuGH hat in dezisionistischer Manier unter Inanspruchnahme ihm nicht zukommender verfassunggebender Gewalt das Europarecht dem nationalen (Verfassungs-)Recht vorgeordnet, seinen Anwendungsbereich über alle Kompetenzgrenzen hinweg beständig ausgedehnt und nun auch noch damit begonnen, über die Mitgliedstaaten Verfassungsaufsicht auszuüben. Gegen diese, die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland wie aller anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Frage stellende Entwicklung leistet von den deutschen Staatsorganen nurnoch der Zweite Senat des BVerfG hinhaltenden Widerstand. Wie lange noch?