David Paulus
Von der Traufe in den Regen - Die Neuregelung ausländischer Minderjährigenehen im BGB
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- 10.1628/jz-2024-0307
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Im Jahr 2017 hatte der deutsche Gesetzgeber mit dem Kinderehenbekämpfungsgesetz pauschal sämtliche (in- wie ausländische) Eheschließungen durch Minderjährige unter 16 Jahren für unwirksam erklärt. Nachdem das BVerfG diese Regelung im Jahr 2023 mit Blick auf ausländische »Kinderehen« wegen schwerwiegender Schutzlücken erwartungsgemäß für teilweise verfassungswidrig erklärt hat, wurde das Eherecht des BGB nunmehr mit Wirkung vom 1.7.2024 punktuell an die Vorgaben des BVerfG angepasst. Getreu dem Motto »nach der Reform ist vor der Reform« erweist sich jedoch auch die revidierte Rechtslage bei näherer Betrachtung als (unverändert) dringend reformbedürftig.