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Cover of: Vorfälligkeitsentschädigung im Negativzinsumfeld
Peter O. Mülbert, Gustav Kopke

Vorfälligkeitsentschädigung im Negativzinsumfeld

Section: Anmerkung: Bürgerliches Recht
Volume 79 (2024) / Issue 14, pp. 674-676 (3)
Published 07.08.2024
DOI 10.1628/jz-2024-0202
Published in German.
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  • 10.1628/jz-2024-0202
Summary
In Zeiten »negativer Zinsen« kann die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung (§ 490 Abs. 2 Satz 3 BGB) nach der sogenannten Aktiv-Passiv- Methode dazu führen, dass der zu zahlende Betrag höher ausfällt als die Summe der Zinsen, die sich bei Durchführung des Darlehensvertrags ergeben hätte. Peter O. Mülbert und Gustav Kopke stimmen dem BGH zu, der darin - anders als das Berufungsgericht - keinen Verstoß gegen das schadensrechtliche Bereicherungsverbot sieht. Auch habe der Gesetzgeber eine Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigung bewusst nur für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge (§ 502 Abs. 3 Nr. 2 BGB) vorgesehen.