Thorsten Kingreen, Jürgen Kühling
Weniger Schutz durch mehr Recht: Der überspannte Parlamentsvorbehalt im Datenschutzrecht - Eine Problemskizze am Beispiel des Gesundheitsdatenschutzrechts -
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Das Datenschutzrecht ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet mit erheblichen Vollzugsdefiziten konfrontiert. Dies liegt nicht zuletzt an der ungewöhnlichen Konstruktion eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt, das zudem für die Datenverarbeitung durch öffentliche wie private Akteure gleichermaßen greift. Hinzu kommt ein scharf verstandener Gesetzesvorbehalt, aus dem das Erfordernis einer bereichsspezifischen und präzisen Regelung abgeleitet wird. Das hat zu einer überkomplexen gesetzlichen Regelungsstruktur geführt. Der folgende Beitrag hinterfragt am Beispiel des besonders ausdifferenzierten Gesundheitsdatenschutzrechts die verfassungsrechtliche Notwendigkeit des weit verstandenen Parlamentsvorbehalts.
Jonas Knetsch: Haftungsrecht und Entschädigungsfonds
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