Frank Schorkopf
Wer wandelt die Verfassung?
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- 10.1628/jz-2020-0232
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Die integrationsfördernde Rechtsprechung des EuGH und die außergewöhnlichen Maßnahmen der EZB können als Versuche gesehen werden, die gegenwärtige Unmöglichkeit formeller Primärrechtsänderung durch permanenten Wandel der Vertragsgrundlagen zu kompensieren. Dieser Verfassungswandel berührt Strukturfragen der Gesellschaft und die Lebensbedingungen der Bürger. Den damit aufgerufenen Zusammenhang von demokratischer Selbstbestimmung und europäischer politischer Herrschaft hat das BVerfG mit seinem Urteil im PSPP-Anleihekaufprogramm der EZB (JZ 2020, 744, in diesem Heft) in den Mittelpunkt europäischer Aufmerksamkeit gerückt und den Autonomieumfang des Unionsrechts gegenüber einer Vertragsänderung vorerst begrenzt.