Jürgen Kohler
Wertersatzhaftung und Entreicherungseinwand bei verschärfter Bereicherungshaftung
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- 10.1628/jz-2018-0133
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Die Möglichkeit einer bereicherungsrechtlichen Wertersatz-haftung in den beiden Fällen des § 818 Abs. 2 BGB und, falls gegeben, des Weiteren die Zulässigkeit des Entreicherungseinwands zur Beschränkung der Wertersatzhaftung ist für die Fälle umstritten, in denen die Unmöglichkeit der bereicherungsrechtlich primär geschuldeten Herausgabe des erlangten Etwas als solchen zu der Zeit verursacht wird, in welcher der Bereicherungsschuldner der verschärften Haftung auf Grund der §§ 818 Abs. 4, 819 f. BGB unterliegt. Der Beitrag unternimmt es, diese Fragen für die beiden in § 818 Abs. 2 BGB unterschiedenen Sachlagen mit normentwicklungsgeschichtlichem und rechtssystematischem Ansatz zu klären.