Benjamin Raue
Wettbewerbseinschränkungen durch Markenrecht Zugleich ein Beitrag zur Auslegung der absoluten Schutzausschließungsgründe (§§ 3 Abs. 2, 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 MarkenG/Art. 7 Abs. 1 lit. b, c, e GMV) bei neu
[MV) bei neuen Markenformen]
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- 10.1628/186723714X14139626212798
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des absolute Recht schränkt es aber auch Freiheiten Dritter ein. Der Beitrag zeigt auf, dass ein hoher Registerstand die Transaktionskosten erhöht und Marktzutrittsbarrieren errichtet. Außerdem können Formmarken und dekorative Bildmarken in die Freiheit des Produktwettbewerbs eingreifen und die ausbalancierte Interessenabwägung der übrigen Immaterialgüterrechte aus dem Gleichgewicht bringen. Durch eine konsequente Ausrichtung des Markenrechts a