Ulrich Jan Schröder
Wovon der Staat lebt Verfassungsvoraussetzungen vom Vormärz bis zum Grundgesetz
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- 10.1628/jz-2010-0018
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Das Verfassungsrecht ragt nicht über sich selbst hinaus. Verfassungsvoraussetzungen stehen unter dem Schutz der Freiheitsrechte, können aber nicht erzwungen werden. Diese Unvollkommenheit des Staates, in der sich beispielhaft die Bedingtheit des Rechts schlechthin zeigt, kann als Aporie, Paradoxon, fruchtbares Spannungsverhältnis oder unauflösliche Grenzlinie zwischen Staat und Gesellschaft gedeutet werden. Die Geschichte dieses Gedankens belegt: Auch das Nachdenken über die Voraussetzungen von Staat und Verfassung kommt nicht an sein Ende.