Kai Ambos, Gustavo Urquizo
Zur Begnadigung des ehemaligen peruanischen Präsidenten Alberto Fujimori
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- 10.1628/jz-2024-0135
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Im Dezember 2023 wurde Alberto Fujimori, peruanischer Präsident von 1990 bis 2000, auf Anordnung des dortigen Verfassungsgerichts aus der Haft entlassen. Daraufhin hat der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte Peru wegen Nichtachtung des Gerichts (desacato) verurteilt und eine verstärkte Überwachung seiner gegen Peru ergangenen Urteile in den Rechtssachen Barrios Altos und La Cantuta angeordnet. Obwohl beide Entscheidungen ein neues Kapitel in der Fujimori-Begnadigungssaga darstellen, zeigt ihre Analyse, dass sich die rechtliche Problematik nicht geändert hat: Eine Begnadigung bedarf eines Mindestmaßes an rechtlicher Begründung, um nicht willkürlich oder rein machtpolitisch motiviert zu erscheinen. Diese Erkenntnis hat weit über Peru und den Geltungsbereich der Amerikanischen Menschenrechtskonvention Bedeutung.