Cover of: Zur Bildung von Schadensersatzkategorien bei den §§ 280 ff. BGB
Jan F. Hellwig

Zur Bildung von Schadensersatzkategorien bei den §§ 280 ff. BGB

Section: Abhandlungen
Volume 224 (2024) / Issue 2, pp. 188-214 (27)
Published 31.05.2024
DOI 10.1628/acp-2024-0008
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  • 10.1628/acp-2024-0008
Summary
Die Wertungswidersprüche bei der Abgrenzung einzelner Schadensersatzkategorien innerhalb der §§ 280 ff. BGB haben die höchstrichterliche Rechtsprechung erreicht. Während der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der sogenannten »Biodiesel-Entscheidung« aus dem Jahr 2013 die Mehrkosten eines frühzeitigen Deckungsgeschäfts unter Rückgriff auf eine in der Literatur verbreitete schadensphänomenologische Betrachtungsweise als Schaden einordnete, der an die Stelle der Leistung trete und daher nicht neben der Vertragserfüllung geltend gemacht werden könne, hat der 1. Zivilsenat ebendies zehn Jahre später in einer anderen Entscheidung, in der es um den Ersatz für Frachtkosten ging, dann aber doch zugelassen (I.). Der vorliegende Beitrag will diese Diskrepanz zum Anlass nehmen, sich in Form einer grundständigen (Rechts-)Wissenschaftskritik mit der von dem BGH in diesen Entscheidungen übernommenen Vorgehensweise auseinanderzusetzen, einzelne Schadensposten ihrem Inhalt nach a priori verschiedenen Schadensersatzkategorien des § 280 BGB zuzuordnen, um so die richtige Anspruchsgrundlage zu bestimmen.