Heike Jung
Zur Entwicklung des Medizinstrafrechts Versuch einer wissenschaftstheoretischen und disziplingeschichtlichen Standortbestimmung
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- 10.1628/002268815X14473417942165
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er seinerseits mit dem Begriff des Gesundheitsrechts konkurriert. Häufig spricht man in diesem Zusammenhang von »Querschnittsmaterie«, ohne dass so recht klar ist, was damit gemeint ist. »Integrative« Modelle des Medizinrechts rivalisieren mit »kooperativen« Modellen. Der Beitrag beleuchtet entwicklungsgeschichtliche Aspekte und will Denkanstöße für die Vertiefung der wissenschaftstheoretischen Diskussion geben, wobei es im Besonderen um die Rolle des (Medizin)Strafrechts gehen soll.