Wilhelm-Albrecht Achilles
Zur Mitbestimmung in Aufsichtsorganen unternehmensverbundener kirchlicher Stiftungen
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- 10.1628/zevkr-2024-0003
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Die EKD hat kürzlich ihr Mitarbeitervertretungsgesetz dahin geändert, dass in allen diakonischen Einrichtungen ab einer bestimmten Größe eine Vertretung der Mitarbeiter an den Aufgaben eines in einer solchen Ein- richtung gebildeten Aufsichtsorgans zu beteiligen ist. Mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen das Stiftungsrecht des BGB bei Ein- richtungen, die in der Rechtsform der Stiftung des bürgerlichen Rechts organisiert sind, eine solche Beteiligung überhaupt zulässt, hat sich der kirchliche Gesetzgeber allerdings nicht befasst. Dies soll Gegenstand der nachfolgenden Betrachtung sein.