Oliver Lepsius
Zur Neubegründung des Rückwirkungsverbots aus der Gewaltenteilung Besprechung von BVerfG, Beschluss v. 17. 12. 2013 - 1 BvL 5/08
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- 10.1628/002268814X13975672630631
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Zum ersten Mal seit über 40 Jahren hat das BVerfG (JZ 2014, 510, in diesem Heft) ein Gesetz wegen eines Verstoßes gegen das Verbot echter Rückwirkung für nichtig erklärt. Der Beschluss betrifft nicht nur eine Rückwirkungsproblematik im Körperschaftsteuerrecht. Es geht auch um Gewaltenteilung und Gesetzesauslegung, um das Verhältnis der Dritten zur Ersten Gewalt, um den Primat von Gesetzgebung oder Rechtsprechung. Die Entscheidung berührt fundamentale Fragen des Staatsorganisationsrechts. In Verkennung der grundgesetzlichen Funktionenordnung von Rechtsprechung und Gesetzgebung nimmt der Erste Senat eine in keiner Weise angebrachte Privilegierung der rechtsprechenden Gewalt gegenüber der demokratisch legitimierten Gesetzgebung vor. Das fulminante Sondervotum von Richter Masing verspricht, ein Klassiker zu werden.