Claus Dieter Classen
Zuviel des Guten? Unionsrechtliche Neuakzentuierungen beim Grundrechtsschutz
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- 10.1628/jz-2019-0359
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Lange Zeit wurde die Diskussion um den europäischen Grundrechtsschutz von der Sorge bestimmt, dass dieser hinter dem des Grundgesetzes zurückbleibe. In den letzten Jahren hat sich immer stärker gezeigt, dass der europäische Grundrechtsschutz partiell auch weiter geht als der des Grundgesetzes: Der Schutz vor Diskriminierung, der Datenschutz und die Drittwirkung der Grundrechte liefern Beispiele. Diese Entwicklung wird nachfolgend analysiert und bewertet.