Michael Kubiciel
Zwischen Weltkrieg und Wirtschaftskrise: Das Wirtschaftsstrafrecht als Krisenphänomen?
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- 10.1628/jz-2019-0400
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Das Wirtschaftsstrafrecht entwickelt sich rasant, aber auf dogmatisch wie historisch unsicheren Grundlagen. Zumeist wird der Beginn der Entwicklung mit dem Ersten Weltkrieg und den anschließenden Krisenjahren der Weimarer Republik in Verbindung gebracht. Diese historische Kontextualisierung passt zur Kritik am Wirtschaftsstrafrecht, das als Abweichung vom »Normalstrafrecht« erachtet wird; sie bedarf jedoch der Korrektur.