The German law of civil liability differentiates systematically according to who benefits from a certain interaction. Felix Berner's study examines the driving force behind this differentiation - the principle of utility - and shows the implications it has for a wide range of discussions in private law as a whole.
The German law of civil liability differentiates systematically according to who benefits from a certain interaction. Felix Berner's study examines the driving force behind this differentiation - the principle of utility - and shows the implications it has for a wide range of discussions in private law as a whole.
Table of contents:
A. Eine Annäherung an das Utilitätsprinzip
B. Das Verhältnis zu ähnlichen dogmatischen Konstruktionen
C. Argumente, die neben dem Nutzen für die Bestimmung der Haftungsmaßstäbe von Bedeutung sind
D. Abgrenzung von anderen Assoziationen, die der Begriff utilitas aufwirft
E. Forschungsstand
F. Erkenntnisziele und Gang der weiteren Untersuchung
A. Die Haftungsmaßstäbe in ihrer geschichtlichen Entwicklung
B. Die Zuordnung der Haftungsmaßstäbe in der geschichtlichen Entwicklung
C. Schlussfolgerungen
A. Rechtsfindung mit kodifiziertem Utilitätsprinzip - das schweizerische Obligationenrecht
B. Der Einfluss des Nutzens auf die Bestimmung der Haftungsmaßstäbe
C. Der Einfluss des Nutzens auf die erforderliche Sorgfalt
D. Ergebnisse der rechtsvergleichenden Untersuchung
A. Das Utilitätsprinzip als Prinzip des geltenden Rechts
B. Das Utilitätsprinzip und die Abstufung des Haftungsmaßstabs
C. Das Utilitätsprinzip und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt
D. Das Utilitätsprinzip und der Haftungsumfang
E. Das Utilitätsprinzip und die Ermittlung eines privaten Willens